Kampfregeln
Wiedergabe der Kampfregeln
der Vereinigung "Zeit der Schwerter" in der derzeit aktuellsten Fassung:
§ 1 Feldregeln (diese gelten für alle Personen, die das Gefechtsfeld
betreten)
1. Anordnungen der Marschälle muss jederzeit Folge geleistet werden.
2. Niemand darf das Kampfgebiet betreten, solange er unter dem Einfluss von
Alkohol oder anderen Drogen steht. Dazu gehören auch Medikamente, die das
Bewusstsein, die Wachsamkeit oder die Wahrnehmung des eigenen Verhaltens im
Kampfgebiet beeinträchtigen können.
3. Alle Verletzungen müssen einem Marschall gemeldet werden.
4. Unter gar keinen Umständen dürfen irgendwelche scharfen Gegenstände in
das Kampfgebiet gebracht werden, es sei denn, diese werden von einem
Sanitäter ausdrücklich angefordert.
5. Rauchen, Kaugummikauen und Essen sind auf dem Feld während einer
öffentlichen Vorführung nicht gestattet.
§ 2 Marschälle
1. Marschälle sind unbewaffnet, haben aber einen Stab um Kombattanten
trennen zu können.
2. Marschälle tragen eine orangefarbene Armbinde und ein orangefarbenes
Fähnchen am Stab und sind dadurch als Marschälle zu erkennen.
3. Marschälle haben die Befugnis, alle Personen, die das ZDS-Regelwerk
beharrlich missachten, des Feldes zu verweisen.
4. Die Marschälle müssen alle Waffen als für den Kampf zulässig genehmigen.
§ 3 Kampfregeln
(diese gelten für alle Kämpfer)
A. Allgemein
1. Alle Gruppen sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass ihre
Mitglieder ausreichend ausgebildet sind, um am Gefecht mit den Waffen, in
denen sie geübt sind, teilzunehmen.
2. Kämpfer, die aus irgendeinem Grund aggressiv oder erregt sind, sollten
das Kampfgebiet unverzüglich verlassen.
3. Beim Kampf muss ein angemessen starker Hand- und Kopfschutz getragen
werden. Wer keinen entsprechenden Schutz trägt, darf nicht kämpfen.
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